Gutachten für Auslandsaufenthalte, Masterstudiengänge und Stipendien

Ab Dezember 2009 wird die Erstellung von Gutachten, etwa für Bewerbungen an ausländischen Universitäten, für Masterstudiengänge oder Stipendien, zentral vom Dekanat organisiert. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Homepage des Dekanats. Um ein Gutachten zu erhalten, sollten Sie sich daher zunächst an das Dekanat (Ansprechpartner: Herr Kern) wenden, das die Verteilung an die einzelnen Lehrstühle regelt. Gutachten für das Auslandssemester im Rahmen des Bachelor-Studiengangs werden zentral vom Dekanat verfasst.

Grundlage für Gutachten, die von unserem Lehrstuhl erstellt werden, sind ein Gespräch sowie aussagekräftige Unterlagen Ihrer Bewerbung. Reichen Sie bitte nach vorheriger Absprache mit Herrn Kern folgende Unterlagen ein:

  1. Lebenslauf
  2. Aktueller Notenauszug 
  3. Evtl. Motivationsschreiben für Ihre Bewerbung 
  4. Evtl. notwendige Formulare zur Einreichung des Gutachtens
  5. Evtl. Informationen zum Studienprogramm an der ausländischen Universität

Bitte denken Sie daran, dass Ihre Unterlagen einen umfassenden Überblick über Ihren bisherigen Werdegang geben sollten. Außeruniversitäres (bspw. soziales oder politisches) Engagement, Auslands- und Praxiserfahrungen sowie Sprachkenntnisse (bspw. Punktzahl im TOEFL-Test) können die Auswahlentscheidung von Universitäten oder Stipendiengebern wesentlich beeinflussen und fließen als Informationen in das Gutachten ein. 

Ansprechpartnerin am Lehrstuhl ist Christine Bürner.  


 
 
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